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Der Wohnfonds Wien fördert die thermische Sanierung von Altbau mit mindestens 3 Wohneinheiten  
 
Der Wohnfonds Wien fördert die thermische Sanierung von Altbau mit mindestens 3 Wohneinheiten  
 
Vorbereitung und Durchführung von Beratung, Koordination und Kontrolle der geförderten Wohnhaussanierung und Entwicklung von Blocksanierungen.
 
Vorbereitung und Durchführung von Beratung, Koordination und Kontrolle der geförderten Wohnhaussanierung und Entwicklung von Blocksanierungen.
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[http://www.wohnfonds.wien.at/media/Website%20PDF-INFO%20Downloads/Sanierung/foerderungsvoraussetzungen.pdf FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN Wohnfonds Wien 12.5.2021]
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* Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben''
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* Der Bestand des Objektes muss mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar sein oder im öffentlichen Interesse liegen. Bei Projekten mit Unvereinbarkeiten werden diese in einer kommissionellen Sitzung mit Vertretern der MA 21, MA 37, der MDBD-Bauten und Technik und dem Wohnfonds_Wien behandelt. Es wird entschieden ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist. ''zu klären''
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* Das Gebäude muss ein Wohnhaus sein, d.h. mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche muss nach Sanierung Wohnzwecken dienen und mindestens die Hälfte der Wohnungen muss eine Nutzfläche von mindestens 22 m² und höchstens 150 m<sup>2</sup> aufweisen. Diese Nutzflächenbegrenzung gilt nicht für thermisch-energetische Gebäudesanierungen, für den Einbau von hocheffizienten alternativen Systemen sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der persönlichen Sicherheit. ''gegeben''
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* Gebäude und Wohnungen müssen der Befriedung des dringenden Wohnbedürfnisses ihrer BewohnerInnen dienen. ''Definition ist zu klären''
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* Die Kosten der Sanierung einschließlich der Finanzierungskosten dürfen in 80 v.H. der voraussichtlich erzielbaren Einnahmen der nächsten 10 Jahre bzw. bei Aufzug und Wohnkomfort der nächsten 5 Jahre keine Deckung finden (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Thewosan, Fernwärmeanschluss). ''gegeben''
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* Die Wirtschaftlichkeit der Sanierung in Bezug auf den allgemeinen Bauzustand des Gebäudes, die Baukosten und die zu erwartende Höhe der Mietzinse muss gegeben sein. ''das müssen wir ohnedies belegen''
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* Maximal die Hälfte des Objektes darf im Eigentum des Bundes, eines Landes oder eines fremden Staates, einer internationalen Organisation oder diplomatischen Vertretung stehen. ''fällt darunter auch der Besitz durch das Stift Klosterneuburg? ''
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* Die Sanierung muss einen möglichst hohen Anteil an Verbesserungsarbeiten aufweisen. ''gegeben''
    
Das Kahlenbererdörfl liegt nicht in einem Sanierungszielgebiet:
 
Das Kahlenbererdörfl liegt nicht in einem Sanierungszielgebiet: