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[http://www.wohnfonds.wien.at/media/Website%20PDF-INFO%20Downloads/Sanierung/foerderungsvoraussetzungen.pdf '''FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN Wohnfonds Wien''' 12.5.2021]
 
[http://www.wohnfonds.wien.at/media/Website%20PDF-INFO%20Downloads/Sanierung/foerderungsvoraussetzungen.pdf '''FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN Wohnfonds Wien''' 12.5.2021]
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* Der thermische Sanierung von Altbau nur mit mindestens 3 Wohneinheiten ''prüfen, da es nicht in den Förderungsvoraussetzungen steht''
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* Der thermische Sanierung von Altbau nur mit mindestens 3 Wohneinheiten ''Für Einfamilienhäuser recherchieren wir alternative Fördermöglichkeiten''
* Einsparung von mindestens 20 kWh/m²a beim Heizwärmebedarf und bei Kombination mit energetischen Verbesserungsmaßnahmen den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) zusätzlich um mindestens 0,05 zu vermindern. Der fGEE vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007 wobei ein fGEE < 1 energetisch besser und fGEE > 1 energetisch schlechter ist.
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* Einsparung von mindestens 20 kWh/m²a beim Heizwärmebedarf und bei Kombination mit energetischen Verbesserungsmaßnahmen den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) zusätzlich um mindestens 0,05 zu vermindern. ''Der fGEE vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007 wobei ein fGEE < 1 energetisch besser und fGEE > 1 energetisch schlechter ist.'' Das ist die Latte, die von allen nicht denkmalgeschützten unsanierten Häusern leicht zu nehmen ist und bei den denkmalgeschützten unsanierten Gebäuden das Mindestziel darstellen muss.  
    
* Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben''
 
* Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben''
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* Umstellung oder Nachrüstung einer vorhandenen Heizungsanlage auf Fernwärme oder hocheffiziente alternative Systeme (außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes) ''Nahwärme?''
 
* Umstellung oder Nachrüstung einer vorhandenen Heizungsanlage auf Fernwärme oder hocheffiziente alternative Systeme (außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes) ''Nahwärme?''
 
* Steig- und Verteilungsleitungen
 
* Steig- und Verteilungsleitungen
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Vermutlich wird auch die Übergabestation in das Nahwärmenetz gefördert '' wird geprüft, bei Fernwärme wäre dies der Fall''
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Förderbare Gesamtbaukosten bei Bestandsobjekten:
 
Förderbare Gesamtbaukosten bei Bestandsobjekten:
* € 740 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume ''zu klären''
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* € 740 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume ''das ist die Basis. Falls zutreffend addieren sich die unten stehende Beträge hinzu''
* € 700 je m² Nutzfläche aller im Standard anzuhebenden Wohnungen ''trifft im Dörfl wohl seltener zu''
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* € 700 je m² Nutzfläche aller im Standard anzuhebenden Wohnungen  
 
* € 320 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume für außergewöhnliche Erschwernisse und '''ökologische Maßnahmen''' ''trifft sicher zu''  
 
* € 320 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume für außergewöhnliche Erschwernisse und '''ökologische Maßnahmen''' ''trifft sicher zu''  
 
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* € 160 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume für die Durchführung
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umfangreicher Verbesserungsarbeiten ''Z.B. Malerarbeiten, Elektroleitungen, Erhaltungsarbeiten''
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* € 160 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume für Maßnahmen zur Beseitigung
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erheblicher Gefahren und Herstellen von Sicherheitseinrichtungen
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* € 160 je m2 Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume für Kleinbaustellen bis zu einer
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Gesamtnutzfläche von 2.000 m² (bis 1000m2=€ 160 je m2, ab 2000m2=0€ je m2)
    
Beispiel für die Bemessung des nichtrückzahlbaren Anteils der maximalen förderbaren Gesamtbaukosten (FGK):
 
Beispiel für die Bemessung des nichtrückzahlbaren Anteils der maximalen förderbaren Gesamtbaukosten (FGK):
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* Zusätzlicher max. € 50/m2 WNF bzw. 40% für die zusätzlichen Kosten bei Einsatz von hocheffizienten alternativen Energiesystemen
 
* Zusätzlicher max. € 50/m2 WNF bzw. 40% für die zusätzlichen Kosten bei Einsatz von hocheffizienten alternativen Energiesystemen
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'' Bei der  Einzelbauteilsanierung genügt die Einsparung von mindestens 20 kWh/m²a beim Heizwärmebedarf ''
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Hier ist allerdings der nichtrückzahlbare Beitrag der Förderung für die thermische Sanierung mit € 30/m<sup>2</sup> bzw. 20% beschränkt.
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Für die zusätzlichen Kosten bei Einsatz von hocheffizienten alternativen Energiesystemen (was bei unserem Plan zutrifft) können aber bis zu € 50/m<sup>2</sup> bzw. 40% gefördert werden
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Die energetische Begutachtung vor und nach Sanierung muss durch eine der vom Wohnfonds Wien gelisteten Firmen erfolgen.
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Daneben gibt es auch Förderungen für den Einbau eines Personenaufzugs bis 35% der FGK
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Maßnahmen zur behindertengerechten Sanierung werden bis 70% der FGK gefördert.
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Für jedes zu sanierende Gebäude ist ein eigener Antrag zu stellen. Es wird empfohlen mit einigen zu beginnen und nicht alle gleichzeitig zu stellen. Über 400.000 € Gesamtkosten muss eine Ausschreibung erfolgen, darunter genügt Direktvergabe.
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Für Häuser, die auf vom Stift Klosterneuburg gepachtetem Grund stehen (= Superädifikatstatus), ist möglicherweise eine Genehmigung vom Chorherrenstift nötig '' wird geklärt''
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'''Das Kahlenbererdörfl liegt nicht in einem Sanierungszielgebiet:'''
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'''Das Kahlenbergerdörfl liegt nicht in einem Sanierungszielgebiet:'''
    
[[File:Sanierungszielgebiete Wohnfonds Wien.png|800px| http://www.wohnfonds.wien.at/sanierungszielgebiete]]
 
[[File:Sanierungszielgebiete Wohnfonds Wien.png|800px| http://www.wohnfonds.wien.at/sanierungszielgebiete]]
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Das ist jedoch für Thewosan-Förderung vermutlich kein Ausschlussgrund.
    
''Kontakt:''  
 
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