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* Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben''
 
* Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben''
* Der Bestand des Objektes muss mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar sein oder im öffentlichen Interesse liegen. Bei Projekten mit Unvereinbarkeiten werden diese in einer kommissionellen Sitzung mit Vertretern der MA 21, MA 37, der MDBD-Bauten und Technik und dem Wohnfonds_Wien behandelt. Es wird entschieden ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist. ''zu klären''
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* Der Bestand des Objektes muss mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar sein oder im öffentlichen Interesse liegen. Bei Projekten mit Unvereinbarkeiten werden diese in einer kommissionellen Sitzung mit Vertretern der MA 21, MA 37, der MDBD-Bauten und Technik und dem Wohnfonds_Wien behandelt. Es wird entschieden ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist. ''gegeben''
 
* Das Gebäude muss ein Wohnhaus sein, d.h. mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche muss nach Sanierung Wohnzwecken dienen und mindestens die Hälfte der Wohnungen muss eine Nutzfläche von mindestens 22 m² und höchstens 150 m<sup>2</sup> aufweisen. Diese Nutzflächenbegrenzung gilt nicht für thermisch-energetische Gebäudesanierungen, für den Einbau von hocheffizienten alternativen Systemen sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der persönlichen Sicherheit. ''gegeben''
 
* Das Gebäude muss ein Wohnhaus sein, d.h. mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche muss nach Sanierung Wohnzwecken dienen und mindestens die Hälfte der Wohnungen muss eine Nutzfläche von mindestens 22 m² und höchstens 150 m<sup>2</sup> aufweisen. Diese Nutzflächenbegrenzung gilt nicht für thermisch-energetische Gebäudesanierungen, für den Einbau von hocheffizienten alternativen Systemen sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der persönlichen Sicherheit. ''gegeben''
* Gebäude und Wohnungen müssen der Befriedung des dringenden Wohnbedürfnisses ihrer BewohnerInnen dienen. ''Definition ist zu klären''
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* Gebäude und Wohnungen müssen der Befriedung des dringenden Wohnbedürfnisses ihrer BewohnerInnen dienen. ''gegeben''
 
* Die Kosten der Sanierung einschließlich der Finanzierungskosten dürfen in 80 v.H. der voraussichtlich erzielbaren Einnahmen der nächsten 10 Jahre bzw. bei Aufzug und Wohnkomfort der nächsten 5 Jahre keine Deckung finden (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Thewosan, Fernwärmeanschluss). ''gegeben''
 
* Die Kosten der Sanierung einschließlich der Finanzierungskosten dürfen in 80 v.H. der voraussichtlich erzielbaren Einnahmen der nächsten 10 Jahre bzw. bei Aufzug und Wohnkomfort der nächsten 5 Jahre keine Deckung finden (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Thewosan, Fernwärmeanschluss). ''gegeben''
 
* Die Wirtschaftlichkeit der Sanierung in Bezug auf den allgemeinen Bauzustand des Gebäudes, die Baukosten und die zu erwartende Höhe der Mietzinse muss gegeben sein. ''das müssen wir ohnedies belegen''
 
* Die Wirtschaftlichkeit der Sanierung in Bezug auf den allgemeinen Bauzustand des Gebäudes, die Baukosten und die zu erwartende Höhe der Mietzinse muss gegeben sein. ''das müssen wir ohnedies belegen''
 
* Maximal die Hälfte des Objektes darf im Eigentum des Bundes, eines Landes oder eines fremden Staates, einer internationalen Organisation oder diplomatischen Vertretung stehen.   
 
* Maximal die Hälfte des Objektes darf im Eigentum des Bundes, eines Landes oder eines fremden Staates, einer internationalen Organisation oder diplomatischen Vertretung stehen.   
 
* Die Sanierung muss einen möglichst hohen Anteil an Verbesserungsarbeiten aufweisen. ''gegeben''
 
* Die Sanierung muss einen möglichst hohen Anteil an Verbesserungsarbeiten aufweisen. ''gegeben''
* Eine Förderung von Anlagentechnischer Maßnahmen ist nur in Verbindung mit thermischer Sanierung förderfähig
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* Eine Förderung von anlagentechnischer Maßnahmen ist nur in Verbindung mit thermischer Sanierung förderfähig