Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, in Schutzzonen liegen, oder erhaltungswürdig gegliederte Fassaden aufweisen, müssen die Anforderungen an den Wärmeschutzstandard gemäß Sanierungsverordnung 2008 in der letztgültigen Fassung nicht eingehalten werden. | Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, in Schutzzonen liegen, oder erhaltungswürdig gegliederte Fassaden aufweisen, müssen die Anforderungen an den Wärmeschutzstandard gemäß Sanierungsverordnung 2008 in der letztgültigen Fassung nicht eingehalten werden. |