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(6) Die Ehrenmitgliedschaft kann vom Vorstand an Personen, die sich um das Kahlenbergerdorf und seine Umgebung oder um den Verein besondere Verdienste erworben haben, verliehen werden,
 
(6) Die Ehrenmitgliedschaft kann vom Vorstand an Personen, die sich um das Kahlenbergerdorf und seine Umgebung oder um den Verein besondere Verdienste erworben haben, verliehen werden,
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=== § 5 Erwerb der Mitgliedschaf ===
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=== § 5 Erwerb der Mitgliedschaft ===
 
(1) Die Aufnahme von den Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme zu verweigern.
 
(1) Die Aufnahme von den Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme zu verweigern.
 
(2) Vor Konstituierung des Vereines erfolgte die Aufnahme von Mitgliedern durch die Gründer und Proponenten, Dr. Andreas van Egmond-Fröhlich und Ing. Hans Binder.
 
(2) Vor Konstituierung des Vereines erfolgte die Aufnahme von Mitgliedern durch die Gründer und Proponenten, Dr. Andreas van Egmond-Fröhlich und Ing. Hans Binder.