(6) Die Ehrenmitgliedschaft kann vom Vorstand an Personen, die sich um das Kahlenbergerdorf und seine Umgebung oder um den Verein besondere Verdienste erworben haben, verliehen werden, | (6) Die Ehrenmitgliedschaft kann vom Vorstand an Personen, die sich um das Kahlenbergerdorf und seine Umgebung oder um den Verein besondere Verdienste erworben haben, verliehen werden, |