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* Der thermische Sanierung von Altbau nur mit mindestens 3 Wohneinheiten ''prüfen, da es nicht in den Förderungsvoraussetzungen steht''
 
* Der thermische Sanierung von Altbau nur mit mindestens 3 Wohneinheiten ''prüfen, da es nicht in den Förderungsvoraussetzungen steht''
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* Einsparung von mindestens 20 kWh/m²a beim Heizwärmebedarf und bei Kombination mit energetischen Verbesserungsmaßnahmen den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) zusätzlich um mindestens 0,05 zu vermindern.
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* Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben''
 
* Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben''
 
* Der Bestand des Objektes muss mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar sein oder im öffentlichen Interesse liegen. Bei Projekten mit Unvereinbarkeiten werden diese in einer kommissionellen Sitzung mit Vertretern der MA 21, MA 37, der MDBD-Bauten und Technik und dem Wohnfonds_Wien behandelt. Es wird entschieden ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist. ''zu klären''
 
* Der Bestand des Objektes muss mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar sein oder im öffentlichen Interesse liegen. Bei Projekten mit Unvereinbarkeiten werden diese in einer kommissionellen Sitzung mit Vertretern der MA 21, MA 37, der MDBD-Bauten und Technik und dem Wohnfonds_Wien behandelt. Es wird entschieden ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist. ''zu klären''