* Der Bestand des Objektes muss mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar sein oder im öffentlichen Interesse liegen. Bei Projekten mit Unvereinbarkeiten werden diese in einer kommissionellen Sitzung mit Vertretern der MA 21, MA 37, der MDBD-Bauten und Technik und dem Wohnfonds_Wien behandelt. Es wird entschieden ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist. ''zu klären'' | * Der Bestand des Objektes muss mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar sein oder im öffentlichen Interesse liegen. Bei Projekten mit Unvereinbarkeiten werden diese in einer kommissionellen Sitzung mit Vertretern der MA 21, MA 37, der MDBD-Bauten und Technik und dem Wohnfonds_Wien behandelt. Es wird entschieden ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist. ''zu klären'' |