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* Der thermische Sanierung von Altbau nur mit mindestens 3 Wohneinheiten ''prüfen, da es nicht in den Förderungsvoraussetzungen steht''
 
* Der thermische Sanierung von Altbau nur mit mindestens 3 Wohneinheiten ''prüfen, da es nicht in den Förderungsvoraussetzungen steht''
* Einsparung von mindestens 20 kWh/m²a beim Heizwärmebedarf und bei Kombination mit energetischen Verbesserungsmaßnahmen den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) zusätzlich um mindestens 0,05 zu vermindern.
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* Einsparung von mindestens 20 kWh/m²a beim Heizwärmebedarf und bei Kombination mit energetischen Verbesserungsmaßnahmen den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) zusätzlich um mindestens 0,05 zu vermindern. (Der „Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor“ (fGEE) vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007. Damit kann abgeschätzt werden, ob die vorliegende Liegenschaft energetisch besser (fGEE < 1) oder schlechter (fGEE > 1) ist.)
    
* Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben''
 
* Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben''