* Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben'' | * Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben'' |