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* Der thermische Sanierung von Altbau nur mit mindestens 3 Wohneinheiten ''prüfen, da es nicht in den Förderungsvoraussetzungen steht''
 
* Der thermische Sanierung von Altbau nur mit mindestens 3 Wohneinheiten ''prüfen, da es nicht in den Förderungsvoraussetzungen steht''
* Einsparung von mindestens 20 kWh/m²a beim Heizwärmebedarf und bei Kombination mit energetischen Verbesserungsmaßnahmen den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) zusätzlich um mindestens 0,05 zu vermindern. (Der „Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor“ (fGEE) vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007. Damit kann abgeschätzt werden, ob die vorliegende Liegenschaft energetisch besser (fGEE < 1) oder schlechter (fGEE > 1) ist.)
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* Einsparung von mindestens 20 kWh/m²a beim Heizwärmebedarf und bei Kombination mit energetischen Verbesserungsmaßnahmen den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) zusätzlich um mindestens 0,05 zu vermindern. Der fGEE vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007 wobei ein fGEE < 1 energetisch besser und fGEE > 1 energetisch schlechter ist.
    
* Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben''
 
* Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben''