Förderung für thermische Sanierung

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Aktuelle Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Wohnungsbau durch den Wohnfonds Wien

FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN Wohnfonds Wien 12.5.2021

  • Der thermische Sanierung von Altbau nur mit mindestens 3 Wohneinheiten Für Einfamilienhäuser recherchieren wir alternative Fördermöglichkeiten
  • Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). gegeben
  • Der Bestand des Objektes muss mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar sein oder im öffentlichen Interesse liegen. Bei Projekten mit Unvereinbarkeiten werden diese in einer kommissionellen Sitzung mit Vertretern der MA 21, MA 37, der MDBD-Bauten und Technik und dem Wohnfonds_Wien behandelt. Es wird entschieden ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist. gegeben
  • Das Gebäude muss ein Wohnhaus sein, d.h. mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche muss nach Sanierung Wohnzwecken dienen und mindestens die Hälfte der Wohnungen muss eine Nutzfläche von mindestens 22 m² und höchstens 150 m2 aufweisen. Diese Nutzflächenbegrenzung gilt nicht für thermisch-energetische Gebäudesanierungen, für den Einbau von hocheffizienten alternativen Systemen sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der persönlichen Sicherheit. gegeben
  • Gebäude und Wohnungen müssen der Befriedung des dringenden Wohnbedürfnisses ihrer BewohnerInnen dienen. gegeben
  • Die Kosten der Sanierung einschließlich der Finanzierungskosten dürfen in 80 v.H. der voraussichtlich erzielbaren Einnahmen der nächsten 10 Jahre bzw. bei Aufzug und Wohnkomfort der nächsten 5 Jahre keine Deckung finden (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Thewosan, Fernwärmeanschluss). gegeben
  • Die Wirtschaftlichkeit der Sanierung in Bezug auf den allgemeinen Bauzustand des Gebäudes, die Baukosten und die zu erwartende Höhe der Mietzinse muss gegeben sein. das müssen wir ohnedies belegen
  • Maximal die Hälfte des Objektes darf im Eigentum des Bundes, eines Landes oder eines fremden Staates, einer internationalen Organisation oder diplomatischen Vertretung stehen.
  • Die Sanierung muss einen möglichst hohen Anteil an Verbesserungsarbeiten aufweisen. gegeben
  • Eine Förderung von anlagentechnischer Maßnahmen ist nur in Verbindung mit thermischer Sanierung förderfähig


THEWOSAN

Für eine umfassende THEWOSAN-Sanierung müssen mindestens drei der folgenden Teile der Gebäudehülle bzw. der haustechnischen Anlagen gleichzeitig erneuert werden:

  • Fensterflächen
  • Dach oder oberste Geschossdecke
  • Fassadenflächen
  • Kellerdecke
  • Energetisch relevantes Haustechniksystem

Anmerkung: da ein energetisch relevantes Haustechniksystem in unserem Konzept immer vorgesehen ist, müssen zusätzlich noch mindestens 2 der 4 thermischen Sanierungsmaßnahmen in der Gebäudehülle erfolgen.

Zudem muss eine Einsparung von mindestens 20 kWh/m²a beim Heizwärmebedarf und bei Kombination mit energetischen Verbesserungsmaßnahmen der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) zusätzlich um mindestens 0,05 vermindert werden. Der fGEE vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007 wobei ein fGEE < 1 energetisch besser und fGEE > 1 energetisch schlechter ist. Das ist die Latte, die von allen nicht denkmalgeschützten unsanierten Häusern leicht zu nehmen ist und bei den denkmalgeschützten unsanierten Gebäuden das Mindestziel darstellen muss.

Was durch den Wohnfonds Wien (auch) gefördert wird: Vorbereitung und Durchführung von Beratung, Koordination und Kontrolle der geförderten Wohnhaussanierung und Entwicklung von Blocksanierungen. Und zwar die:

  • Thermische Sanierung (Thewosan)
  • Errichtung einer Zentralheizung mit:
    • hocheffizienten alternativen Systemen wie: zentrale Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe, wenn möglich in Kombination mit einer thermischen Solaranlage.
    • Heizungswärmepumpensysteme, wenn möglich in Kombination mit einer thermischen Solaranlage
  • Umstellung oder Nachrüstung einer vorhandenen Heizungsanlage auf Fernwärme oder hocheffiziente alternative Systeme (außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes) Nahwärme?
  • Steig- und Verteilungsleitungen

Vermutlich wird auch die Übergabestation in das Nahwärmenetz gefördert wird geprüft, bei Fernwärme wäre dies der Fall


Förderhöhe und Finanzierungsarten Wohnfonds Wien Sanierung von Bestandsgebäuden

Förderbare Gesamtbaukosten bei Bestandsobjekten THEWOSAN:

  • € 740 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume das ist die Basis. Falls zutreffend addieren sich die unten stehende Beträge hinzu
  • € 700 je m² Nutzfläche aller im Standard anzuhebenden Wohnungen
  • € 320 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume für außergewöhnliche Erschwernisse und ökologische Maßnahmen trifft sicher zu
  • € 160 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume für die Durchführung

umfangreicher Verbesserungsarbeiten Z.B. Malerarbeiten, Elektroleitungen, Erhaltungsarbeiten

  • € 160 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume für Maßnahmen zur Beseitigung

erheblicher Gefahren und Herstellen von Sicherheitseinrichtungen

  • € 160 je m2 Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume für Kleinbaustellen bis zu einer

Gesamtnutzfläche von 2.000 m² (bis 1000m2=€ 160 je m2, ab 2000m2=0€ je m2)

Beispiel für die Bemessung des nichtrückzahlbaren Anteils der maximalen förderbaren Gesamtbaukosten (FGK): Deltaförderung (Voraussetzung ist eine Reduktion des HWB um mindestens 40%)

Abhängig von der Mindesteinsparung beim HWB

  • 40 kWh/m² max: € 30/m2 WNF bzw. 20% FGK
  • 70 kWh/m² max: € 60/m2 WNF bzw. 20% FGK
  • 100 kWh/m² max: € 100/m2 WNF bzw. 25% FGK
  • 130 kWh/m² max: € 140/m2 WNF bzw. 30% FGK
  • Zusätzlicher max. € 50/m2 WNF bzw. 40% für die zusätzlichen Kosten bei Einsatz von hocheffizienten alternativen Energiesystemen


Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, in Schutzzonen liegen, oder erhaltungswürdig gegliederte Fassaden aufweisen, müssen die Anforderungen an den Wärmeschutzstandard gemäß Sanierungsverordnung 2008 in der letztgültigen Fassung nicht eingehalten werden.

Bei der Einzelbauteilsanierung genügt die Einsparung von mindestens 20 kWh/m²a beim Heizwärmebedarf Hier ist allerdings der nichtrückzahlbare Beitrag der Förderung für die thermische Sanierung mit € 30/m2 bzw. 20% beschränkt. Für die zusätzlichen Kosten bei Einsatz von hocheffizienten alternativen Energiesystemen (was bei unserem Plan zutrifft) können aber bis zu € 50/m2 bzw. 40% gefördert werden

Zur Ermittlung des Förderstufe ist ein thermisch-energetisches Sanierungskonzept mit der Berechnung des Heizwärmebedarfs vor und nach Sanierung vorzulegen. Die Berechnung des Heizwärmebedarfs (HWB) und des fGEE hat mittels eines vom wohn_fonds Wien anerkannten Softwareprogramms zu erfolgen:

  • BuildDesk Österreich GmbH (ecotech)
  • Zehetmayer Software GmbH (GEQ)
  • ETU GmbH (ETU)
  • A-Null Bausoftware GmbH (Archiphysik)
  • EDV-Software-Service GmbH & Co KG (AX3000)


Daneben gibt es auch Förderungen für den Einbau eines Personenaufzugs bis 35% der FGK Maßnahmen zur behindertengerechten Sanierung werden bis 70% der FGK gefördert.

Für jedes zu sanierende Gebäude ist ein eigener Antrag zu stellen. Es wird empfohlen mit einigen zu beginnen und nicht alle gleichzeitig zu stellen. Über 400.000 € Gesamtkosten muss eine Ausschreibung erfolgen, darunter genügt Direktvergabe.

Für Häuser, die auf vom Stift Klosterneuburg gepachtetem Grund stehen (= Superädifikatstatus), ist möglicherweise eine Genehmigung vom Chorherrenstift nötig wird geklärt

Das Kahlenbergerdörfl liegt nicht in einem Sanierungszielgebiet:

http://www.wohnfonds.wien.at/sanierungszielgebiete

Das ist jedoch für Thewosan-Förderung vermutlich kein Ausschlussgrund.

Kontakt:

Frau Margarete Machata

margarete.machata@wohnfonds.wien.at Tel: 01 403591986640 https://www.wohnfonds.wien.at/sanierung

MA25: https://wohnservice-wien.at/wohnen/gefoerderte-sanierung