Bei der Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung vorhandener Heizanlagen in Eigenheimen, Reihenhäusern und Kleingartenwohnhäusern können Sie höchstens 35.000 Euro als förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten anerkennen lassen. Förderhöhe bis 35% der Investitionskosten | Bei der Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung vorhandener Heizanlagen in Eigenheimen, Reihenhäusern und Kleingartenwohnhäusern können Sie höchstens 35.000 Euro als förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten anerkennen lassen. Förderhöhe bis 35% der Investitionskosten |