* Maximal die Hälfte des Objektes darf im Eigentum des Bundes, eines Landes oder eines fremden Staates, einer internationalen Organisation oder diplomatischen Vertretung stehen. ''fällt darunter auch der Besitz durch das Stift Klosterneuburg? '' | * Maximal die Hälfte des Objektes darf im Eigentum des Bundes, eines Landes oder eines fremden Staates, einer internationalen Organisation oder diplomatischen Vertretung stehen. ''fällt darunter auch der Besitz durch das Stift Klosterneuburg? '' |