Zeile 242: |
Zeile 242: |
| | | |
| === Fördermöglichkeiten für eine thermische Sanierung === | | === Fördermöglichkeiten für eine thermische Sanierung === |
| + | Die Förderung für thermische Sanierung variiert von österreichischem Bundesland zu Bundesland und der Förderwert ist in Wien mit am höchsten. |
| + | |
| [[File:Gedanken zur Energiewende 2 was kann der Einzelne tun_img_42.jpg|400px]] | | [[File:Gedanken zur Energiewende 2 was kann der Einzelne tun_img_42.jpg|400px]] |
| | | |
− | Der Wohnfonds Wien fördert die thermische Sanierung von Altbau mit mindestens 3 Wohneinheiten
| |
− | Vorbereitung und Durchführung von Beratung, Koordination und Kontrolle der geförderten Wohnhaussanierung und Entwicklung von Blocksanierungen.
| |
| | | |
| [http://www.wohnfonds.wien.at/media/Website%20PDF-INFO%20Downloads/Sanierung/foerderungsvoraussetzungen.pdf '''FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN Wohnfonds Wien''' 12.5.2021] | | [http://www.wohnfonds.wien.at/media/Website%20PDF-INFO%20Downloads/Sanierung/foerderungsvoraussetzungen.pdf '''FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN Wohnfonds Wien''' 12.5.2021] |
| | | |
| + | * Der thermische Sanierung von Altbau nur mit mindestens 3 Wohneinheiten ''prüfen, da es nicht in den Förderungsvoraussetzungen steht'' |
| * Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben'' | | * Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Fernwärmeanschluss, Sanierung von Kleingartenhäusern). ''gegeben'' |
| * Der Bestand des Objektes muss mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar sein oder im öffentlichen Interesse liegen. Bei Projekten mit Unvereinbarkeiten werden diese in einer kommissionellen Sitzung mit Vertretern der MA 21, MA 37, der MDBD-Bauten und Technik und dem Wohnfonds_Wien behandelt. Es wird entschieden ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist. ''zu klären'' | | * Der Bestand des Objektes muss mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar sein oder im öffentlichen Interesse liegen. Bei Projekten mit Unvereinbarkeiten werden diese in einer kommissionellen Sitzung mit Vertretern der MA 21, MA 37, der MDBD-Bauten und Technik und dem Wohnfonds_Wien behandelt. Es wird entschieden ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist. ''zu klären'' |
Zeile 260: |
Zeile 261: |
| | | |
| '''Was durch den Wohnfonds Wien (auch) gefördert wird:''' | | '''Was durch den Wohnfonds Wien (auch) gefördert wird:''' |
| + | Vorbereitung und Durchführung von Beratung, Koordination und Kontrolle der geförderten Wohnhaussanierung und Entwicklung von Blocksanierungen. |
| + | Und zwar die: |
| * Thermische Sanierung (thewosan) | | * Thermische Sanierung (thewosan) |
| * Errichtung einer Zentralheizung mit: | | * Errichtung einer Zentralheizung mit: |