==== Rechtliches zur PV-Anlage im Mehrfamilienhaus ===
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* Alle Eigentümer müssen zustimmen
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* Die Teilnahme ist freiwillig, nicht alle Bewohner/Miteigentümer müssen mitmachen
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* Der Betreiber schließt einen Betreibervertrag mit den Teilnehmern ab.
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* Der Betreiber und jeder Teilnehmer schließt eine Zusatzvereinbarung zum Netzzutrittsvertrag mit dem Netzbetreiber ab
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* Und alle müssen eine Zustimmungserklärung für das Auslesen der 15-Minuten-Werte aus dem smart meter abgeben.
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* Im laufenden Betrieb erfolgen die Messung der Erzeugungsleistung, die Zuweisung der Erzeugungsmengen und die korrekte Abrechnung aller Teilnehmer an der Erzeugungsanlage durch die Netzbetreiber
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* Für die tatsächliche Abrechnung ist letztlich aber der Betreiber der Anlage zuständig. Der Stromnetzbetreiber übernimmt nur die Übermittlung der Daten. Diese Abrechnungsaufgaben kann für die Eigentümergemeinschaft ein Dienstleister übernehmen. In vielen Fällen können Spezialisten beauftragt werden.
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* Für den Strom, den ein teilnehmender Haushalt nicht aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bezieht, gilt natürlich weiterhin die freie Anbieterwahl. Für den nicht selbst verbrauchten Strom kann man sich einen Abnehmer suchen oder diesen nach Ökostromgesetz-Förderungen einspeisen.
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* Das Stromnetz ist ein natürliches Monopol und der Netzbetreiber liegt fest.
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